AGB

AGBs

Hebamme Sibel Sakalli

Haftung
Ich hafte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett sowie bei Stillproblemen und Ernährungsproblemen des Säuglings. Für die Tätigkeit im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme.
Soweit während der Schwangerschaft oder im Wochenbett Probleme auftreten, die einer ärztlichen Behandlung bedürfen, werde ich Sie in ärztliche bzw. klinische Behandlung weiterleiten.
In diesem Fall entsteht zu dieser/diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Ich hafte nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.


Datenschutz & Schweigepflicht
Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten von Ihnen sowie der in die Betreuung involvierten (ungeborenen/geborenen) Kinder entnehmen Sie bitte der diesem Vertrag als Anlage beigefügten Patienteninformation zum Datenschutz.
Ich und alle Kolleginnen, die mich im Falle meiner Verhinderung vertreten, unterliegen der Schweigepflicht und sind zur Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzes verpflichtet. Im Falle der Hinzuziehung eines Arztes/einer Klinikeinweisung, sowie in Zeiten von Vertretungen an die vertretende Hebamme, stelle ich Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Ihnen erforderlich sind.
Mit dem Abschluss dieses Vertrages erklären Sie sich mit der Verwendung ihrer Daten zu diesen Zwecken einverstanden.

Allgemeines zu den Kursen:

Je nach aktueller Infektionsrate sowie aktueller Regelungen, nach der Coronaschutzverordnung, finden die Kurse Online oder in Präsenz statt. Ziehen Sie beide Möglichkeiten in Betracht.

Die Kursgebühren für wahrgenommene und entsprechend durch Unterschrift quittierte Kursstunden werden bei privat Versicherten direkt von der Hebamme mit der Leistungsnehmerin abgerechnet. Die Rechnung erfolgt nach dem Kurs direkt an die Kursteilnehmerin. Je nach gewähltem Tarif bzw. je nach Leistungsinhalt erstatten die meisten Versicherer die Kurse. Ob das bei Ihnen der Fall ist und auch für Online-Kurse gilt, müssen Sie selbst mit Ihrer Versicherung klären.

Bei gesetzlich Versicherten wird, von der Hebamme, mit der Krankenkasse der Versicherten abgerechnet. Daher ist die Wahrheitsgemäße Angabe aller hierzu relevanten Daten Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Kurs. Im Falle von nicht Wahrheitsgemäßen Angaben wird der Leistungsnehmerin eine Privatrechnung gestellt.
Versäumte Kursstunden können nicht zu Lasten der Versicherungen abgerechnet werden und sind von der Teilnehmerin selbst zu bezahlen. Dabei wird der Teilnehmerin derselbe Satz in Rechnung gestellt. Hierfür erhält die Teilnehmerin mit Ende des Kurses eine Private Rechnung.
Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgt.

Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.

Eine vorzeitige Kündigung vor Ende des Kurses, gleich aus welchen Gründen, ist nicht möglich. Auch auf das außerordentliche Kündigungsrecht nach §§ 626, 627 BGB verzichtet die Teilnehmerin ausdrücklich durch Anmeldung zum Kurs. Eine Kündigung ist nur drei Wochen vor Kursbeginn möglich. Im Falle einer Kündigung wie oben beschrieben, und bei nicht einhalten der Frist von 3 Wochen, erhält die Leistungsnehmerin eine private Rechnung für die Kursgebühr.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um ihr Widerrufsrecht auszuführen, müssen Sie mir schriftlich in einer eindeutigen Erklärung über den Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Dies kann per E-Mail geschehen.

Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen. An Feiertagen findet kein Kurs statt. Wenn eine Kurseinheit auf einen Feiertag fällt, wird ein Ersatztermin in unmittelbarer Nähe gefunden.

Rückbildungskurse:
Ein Rückbildungskurs muss innerhalb der ersten neun Lebensmonate ihres Kindes abgeschlossen sein, sonst müssen die Kosten selbst getragen werden!

Geburtsvorbereitungkurs mit Partner:
Die Anmeldung zu den Kursen ist erst erfolgreich, wenn innerhalb der 14 Tage nach erhalt der Anmeldungsmail, kein Wiederrufsmail erfolgt und/oder die Partnergebühren beglichen sind. Bei nicht einhalten der Frist der Partnergebühr, wird der Platz weiter gegeben.

Geburtsvorbereitendes Crosstaping:

Die Kosten des Geburtsvorbereitenden Crosstapings werden nicht von den Versicherungen direkt übernommen. Hierfür erhebe ich pro Sitzung eine Gebühr von 15 Euro be der Sie jedesmal eine Quittung erhalten. Sie können im vorfeld oder im nachgang bei Ihrer Versicherung anfragen, ob die Gebühren übernommen werden. Mit der Anmeldung zum Geburtsvorbereitenden Crosstaping, verpflichten Sie sich die Gebühren zu Beginn jeder Sitzung zu bezahlen und auch an allen Terminen ( einmal in der Woche und 4 mal hintereinander) daran Teilzunehmen. Eine vorzeitige Beendigung der Sitzungen ist nur möglich, wenn die Geburt schon erfolgt, oder Sie allergisch auf die Crosstapes reagieren. In beiden fällen verpflichtet sich die Kursteilnehmerin der Hebamme zeitnah bescheid zu sagen.

Mit der Anmeldung zu sämtlichen Dienstleistungen von Hebamme Sibel Sakalli bestätigt die angemeldete Person, die AGBs und den Datenschutz gelesen und akzeptiert zu haben!